Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15700
OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11 (https://dejure.org/2011,15700)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.07.2011 - 10 WF 82/11 (https://dejure.org/2011,15700)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 10 WF 82/11 (https://dejure.org/2011,15700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG 76; ZPO § 127; ZPO § 572
    Verfahrenskostenhilfe nach Rechtskraft - Verfahrenskostenhilfe; Abhilfeverfahren; Begründung; Verzögerung

  • rechtsportal.de

    FamFG 76; ZPO § 127 ; ZPO § 572
    Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1378
  • FamRZ 2011, 1971
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11
    Denn grundsätzlich hat die Verfahrenskostenhilfe begehrende Partei einen Anspruch darauf, dass vor einer mündlichen Verhandlung zur Hauptsache und vor einer Hauptsacheentscheidung über ihr Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden wird (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, S. 1078; vgl. BVerfG, FamRZ 2005, Seite 1893).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03

    Anfechtbarkeit der Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung vor

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11
    Denn grundsätzlich hat die Verfahrenskostenhilfe begehrende Partei einen Anspruch darauf, dass vor einer mündlichen Verhandlung zur Hauptsache und vor einer Hauptsacheentscheidung über ihr Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden wird (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, S. 1078; vgl. BVerfG, FamRZ 2005, Seite 1893).
  • OLG Jena, 30.04.2010 - 1 WF 114/10

    Verfahrenskostenhilfe: Begründung der Nichtabhilfeentscheidung bei neuem

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11
    Zweck des Abhilfeverfahrens ist es nämlich, Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg zu erledigen (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2005, Seite 582; MüKo/Lipp, ZPO , 3. Aufl. 2007, § 572 , Rn. 16; OLG Koblenz, FamRZ 2008, Seite 288 ff.; OLG Jena, FamRZ 2010, S. 1692ff).
  • OLG Köln, 28.07.2005 - 19 W 37/05

    Nichtabhilfeentscheidung ohne Kenntnisnahme der Beschwerdebegründung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11
    Zweck des Abhilfeverfahrens ist es nämlich, Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg zu erledigen (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2005, Seite 582; MüKo/Lipp, ZPO , 3. Aufl. 2007, § 572 , Rn. 16; OLG Koblenz, FamRZ 2008, Seite 288 ff.; OLG Jena, FamRZ 2010, S. 1692ff).
  • OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 872/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Vorlage an das Beschwerdegericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11
    Zweck des Abhilfeverfahrens ist es nämlich, Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg zu erledigen (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2005, Seite 582; MüKo/Lipp, ZPO , 3. Aufl. 2007, § 572 , Rn. 16; OLG Koblenz, FamRZ 2008, Seite 288 ff.; OLG Jena, FamRZ 2010, S. 1692ff).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.1990 - 16 WF 236/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11
    Denn es ist nicht erkennbar, dass das Familiengericht sich mit dem maßgeblichen materiellen Vorbringen überhaupt befasst hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, S. 349, 350).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 2 WF 152/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11
    Teilweise wird vertreten, dass jedenfalls dann, wenn die Hauptsacheentscheidung in Rechtskraft erwächst, das Beschwerdegericht an einer anderweitigen Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung gebunden ist (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, S. 102 ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 427).
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    aa) Allerdings wird in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum verbreitet die auch vom Beschwerdegericht geteilte Ansicht vertreten, wonach der unbemittelten Partei nach Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs zur Einschätzung des weiteren Kostenrisikos zwecks Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, zumindest aber aus Gründen der prozessualen Fairness jedenfalls eine angemessene Überlegungsfrist eingeräumt und vertagt werden müsse (OLG Dresden, OLGR 1996, 71, 72; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1078, 1079; OLG Celle, NJW-RR 2014, 194 f.) beziehungsweise es in der Regel sogar geboten sei, mit der Hauptsache bis zur Entscheidung über eine eingelegte Beschwerde innezuhalten (OLG Schleswig, FamRZ 2011, 1971, 1972; E. Schneider, MDR 1985, 375, 377; Musielak/Voit/Fischer, aaO, § 127 Rn. 14; MünchKommFamFG/Viefhues, 2. Aufl., § 76 Rn. 142; jeweils mwN).
  • OLG München, 18.10.2016 - 17 W 1731/16

    Nichtabhilfebeschluss ohne ausreichende Begründung verletzt Anspruch auf

    Sie muss sich konkret mit der Gegenargumentation der Beschwerdebegründung befassen und nachvollziehbar darstellen, weshalb nicht abzuhelfen ist (OLG Köln FamRZ 1986, 487; OLGR 2007, 570; FamRZ 2010, 146; OLG Hamm MDR 1991, 452; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 349; OLG München OLGR 2003, 435 = MDR 2004, 291; MDR 2010, 588; OLG Jena OLGR 2005, 203; MDR 2010, 832; OLG Saarbrücken OLGR 2006, 600; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1551; OLG Schleswig MDR 2011, 1378, 1379; LAG Sachsen-Anhalt MDR 1998, 741).
  • OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13

    Entscheidung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Der Verfahrenskostenhilfe begehrende Beteiligte hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass vor einer mündlichen Verhandlung zur Hauptsache und vor einer Hauptsacheentscheidung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden wird (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Juli 2011 - 10 WF 82/11 -, FamRZ 2011, 1971, Tz. 27).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 21 Ta 2261/18

    Versagung Prozesskostenhilfe - Sofortige Beschwerde - Pflicht zur Begründung des

    In diesem Fall genügt es auch nicht, schlicht auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses zu verweisen oder das neue Vorbringen mit einer bloß formelhaften Begründung zurückzuweisen (vgl. Thüringer OLG 30. April 2010 - 1 WF 114/10 - Rn 5. zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches OLG 4. Juni 2011 - 10 WF 82/11 - Rn. 32 zitiert nach juris.).

    Die Begründung muss vielmehr erkennen lassen, dass das erstinstanzliche Gericht das neue Vorbringen in seine Prüfung einbezogen hat und aus welchen Gründen es dieses für unerheblich oder nicht tragfähig hält (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 20019 - 9 Ta 109/09 - Rn. 6 zitiert nach juris; Thüringer OLG 30. April 2010 - 1 WF 114/10 - Rn. 5. zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches OLG 4. Juni 2011 - 10 WF 82/11 - Rn. 31 zitiert nach juris).

  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13

    Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung: Beweis des schuldhaften Verstoßes als

    Diese Grundsätze gelten auch im Abhilfeverfahren (§ 572 ZPO), in dem das Gericht darüber zu entscheiden hat, ob es die Beschwerde für begründet hält und ihr abhilft oder sie dem Beschwerdegericht vorlegt; denn es besteht die Amtspflicht, den Inhalt der Beschwerdeschrift daraufhin zu überprüfen, ob die angefochtene Entscheidung ohne Vorlage an das Beschwerdegericht zu ändern ist (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2011, 1971 Tz. 31; OLG Saarbrücken, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht